Verordnung "Geflügelpest"

Aushängezeitraum: 21.11.2025

Seit November 2025 kommt es zu einer Häufung von positiven Fällen bei Wildvögeln. Bereits mit 03.11.2025 wurde ganz Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert. Gebiete mit stark erhöhtem Risiko an großen Wasserflüssen wurden festgelegt. Aufgrund eines Geflügelpest-Ausbruches in Oberösterreich wurde am 19.11.2025 eine Sperrzone errichtet, die bis in den Bezirk Amstetten reicht.
Die aktuelle Situation ist auf der Homepage des Landes NÖ dargestellt www.noe.gv.at .
Auf der Homepage werden Karten zur Verfügung gestellt, mit denen die Bürgerinnen und Bürger feststellen können, ob sie sich in einem Risikogebiet und in einer Sperrzone befinden.

Grundsätzlich sollte auf die jeweils aktuellen Informationen des Landes (Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) - Land Niederösterreich) und des Bundes (Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) - KVG) Bedacht genommen werden. Mit unserer Suchfunktion (Suchfunktion von Tierseuchen-Risikogebieten in NÖ) kann man seine Gemeinde abrufen!

Meldung von Geflügelhaltungen

Es wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.

Maßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko

  • Trennung der Tierarten: Enten und Gänse müssen von anderem Geflügel getrennt gehalten werden.
  • Schutz vor Wildvögeln: Geflügel ist vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze/Dächer) oder Fütterung und Tränkung erfolgen im Stall bzw. unter einem Unterstand.
  • Sichere Wasserversorgung: Keine Tränkung mit Wasser aus Sammelbecken, zu denen Wildvögel Zugang haben.
  • Biosicherheit: Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften sind besonders sorgfältig zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Meldepflicht: Bei Rückgang der Futter- oder Wasseraufnahme, sinkender Legeleistung oder erhöhter Sterblichkeit ist unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren.
  • Veranstaltungen: Geflügelausstellungen, -schauen und Märkte sind nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde erlaubt (mit Auflagen).

Maßnahmen in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko

(zusätzlich zu allen oben genannten Maßnahmen)

  • Stallpflicht: Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel müssen dauerhaft in Stallungen oder geschlossenen Haltungsvorrichtungen gehalten werden, die zumindest oben abgedeckt sind. Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist möglichst zu vermeiden.
  • Kleine Betriebe & Hobbyhaltungen: Es wird dringend empfohlen, Tiere dauerhaft in geschlossenen Haltungseinrichtungen zu halten. Ist dies baulich nicht möglich, müssen Betriebe mit weniger als 50 Tieren zumindest die Maßnahmen für „Gebiete mit erhöhtem Risiko“ vollständig umsetzen.

Weitere Informationen

Aktuelle Risikogebiete und Sperrzonen in Niederösterreich: www.noel.gv.at (Stichworte: Geflügelpest, Aviäre Influenza, HPAI, Vogelgrippe)

Aktuelle Informationen befinden Sie auf der Landeshomepage unter „Geflügelpest (Aviäre Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“)“. Dort finden Sie das Biosicherheitskonzept der QGV, Merkblätter zur HPAI, die Suchfunktion + NÖ Karte zu den aktuellen Risikogebiete und viele weitere Informationen.

Beilagen:

BEILAGE 1 Pflichten für Tierhalter und Tierhalterinnen

BEILAGE 2 HPAI Risikogebiete, Kundmachung AVN 2025_39

zu BEILAGE 2 Anlage zu Kundmachung AVN 2025_39 Gebiete mit stark erhöhtem Risiko

BEILAGE 3 Erlass des Ministeriums zur Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes

Datei herunterladen (BEILAGE_2_HPAI_Risikogebiete_Kundmachung_AVN_2025_39[1].pdf) (134 KB) - .PDF

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