Sperrstundenverlängerung

Verwaltungsabgaben:
für Bewilligungen über eine frühere Aufsperrstunde oder für eine spätere Sperrstunde in Gast- oder Schankgewerbebetrieben mit einer Gültigkeitsdauer von:

ein oder zwei Kalendertage: € 19,00
bis zehn Kalendertage:  € 38,00
für mehr als zehn Tage:  € 76,00 
zuzüglich einer Bündesgebühr von: € 21,00