Heizkostenzuschuss NÖ 2025/2026

Veröffentlichungsdatum23.10.2025Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
Heizkostenzuschuss NÖ 2025/26

Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2025/2026 beschlossen. Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen.

Die Antragstellung kann von 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 (einlangend) bei der Gemeinde erfolgen.

Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen zum NÖ Heizkostenzuschuss finden Sie unter folgendem Link: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html sowie im Anhang.

Die Richtsätze betragen seit 2025 für Alleinstehende 1.273,99 Euro und für Ehepaare bzw. eingetragene Partnerschaften 2.009,85 Euro. Für jedes Kind erhöht sich dieser Betrag um 196,57 Euro, sofern es nicht mehr als 468,58 Euro Nettoeinkommen bezieht. Die Ausgleichszulage wird als Differenz zwischen dem jeweiligen Richtsatz und dem Netto-Gesamteinkommen berechnet.

Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie am Gemeindeamt oder beim NÖ Bürgerservice-Telefon: 02742 / 9005-9005