Gebrauchsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt34,5 €

Eine Gebrauchsabgabe ist von der Gemeinde für die Inanspruchnahme von Flächen des öffentlichen Gutes für die Benützung (z.B. Verlegung von Leitungen udgl.) im Sinne des NÖ Gebrauchsabgabengesetzes 1973, LGBl. 3700, idgF. in Verbindung mit dem NÖ Gebrauchsabgabentarif 2025, LGBl. Nr. 49/2024 und der Gebrauchsabgabeordnung des GR vom 28.11.2024 vorzuschreiben. Die Gebrauchsabgabe errechnet sich auf Grund der Gesamtlänge des (privaten) Leitungsnetzes und dem Einheitssatz von € 34,50 je begonnenen hundert Längenmetern.